1000 Zeichen für Google!

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Verband sieht Journalismus durch geplante Urheberrechtsnovelle in Gefahr

Wenn es nach dem Willen des Bundesjustizministeriums geht, sollen Plattformen wie Facebook
und Google künftig Texte, Bilder, Audios und Videos, welche von Nutzern hochgeladen wurden,
in bestimmtem Umfang anzeigen dürfen, ohne aber vorher die Rechteinhaber zu berücksichtigen.

Symbolbild Urheberrechtsdebatte mit weißem Hintergrund

Der Digitalpublisher und Zeitungsverleger Verband NRW sieht den aktuellen Gesetzentwurf mit Sorge und kritisiert: „Dieser Vorschlag ist eine Geringschätzung der täglichen journalistischen Leistung regionaler Zeitungsverlage und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er spielt den
ohnehin übermächtigen Plattformgiganten in die Hände und greift die wirtschaftlichen Grundlagen unserer digitalen journalistischen Angebote an“, so Christian DuMont Schütte, Vorsitzender des DZV.NRW.

Texte von bis zu 1000 Zeichen sollen von Nutzern auf Plattformen eingestellt werden können, ohne dass Plattformen zuvor bei Verlagen Lizenzen erwerben müssen. Gleiches gilt für bis zu 20 Sekunden Musik oder Bewegtbild, 250 Kilobyte Fotos und Grafiken. Das Ministerium bezeichnet dies als Bagatellnutzungen. Christian DuMont Schütte sieht das aber anders: „Viele aktuelle Texte auf Websites von Zeitungen sind kurz, aber dennoch wert- und gehaltvoll. Es zeichnet professionellen Journalismus aus, Informationen konzentriert und knapp gehalten zu vermitteln. Zudem kann die freie Nutzung größerer Textausschnitte bereits das eigentliche Werk entwerten. Nicht nur Zeitungsverlagen, auch vielen weiteren Branchen der Kultur- und Kreativwirtschaft wird damit die Verfügungsmöglichkeit über ihre Inhalte entzogen.“

Der Verband kritisiert zudem, dass der Entwurf gegen Europarecht verstößt, da er die Rechteinhaber nicht stärkt, wie in der von Deutschland umzusetzenden EU-Urheberrichtlinie vorgesehen, sondern ihren Schutz vor Ausbeutung sogar einschränkt. Statt Regeln aufzustellen, die eine Lizenzpflicht fördern, schlägt das Ministerium Ausnahmen vor, von denen im Wesentlichen die großen Plattformen profitieren würden.

Der Digitalpublisher und Zeitungsverleger Verband NRW fordert daher, diese Ausnahmen im Entwurf zu streichen. Zudem betont er, dass dadurch selbstverständlich nicht das Zitatrecht der Nutzer sowie das Recht zu Satire und Parodie bei der Nutzung von Textausschnitten in Frage
gestellt wird.

Düsseldorf, den 21. Dezember 2020
Pressekontakt: Carsten Dicks

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