Pauschale Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig

Der BDZV, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßen das am 6. Oktober veröffentlichte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach eine flächendeckende und pauschale Speicherung von Internet- und Telefonverbindungsdaten nicht zulässig ist.

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