Neuer Tarifvertrag für kaufmännische Verlagsangestellte in Kraft

Der DZV.NRW und die Gewerkschaft ver.di NRW haben eine Einigung in den Gehaltstarifverhandlungen für die kaufmännischen Angestellten in den Verlagen von Tageszeitungen erzielt

 

Auf folgende Punkte haben sich die Verhandlungspartner verständigt:

 

• Die Tarifvertragsparteien setzen den gekündigten Gehaltstarifvertrag mit folgenden Änderungen rückwirkend ab dem 1. Mai 2024 wieder in Kraft.

 

• Die Beschäftigten und Auszubildenden erhalten zum 31. August 2024 zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise zusätzlich zum geschuldeten Monatsentgelt eine Inflationsausgleichprämie (IAP) in Höhe von einmalig

480 Euro. In den Monaten September 2024 bis Dezember 2024 erhalten die Beschäftigten und Auszubildenden darüber hinaus eine IAP von monatlich jeweils 120 Euro.

 

• Die Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden linear zum 1. Januar 2025 um einen Festbetrag in Höhe von 120 Euro erhöht.

 

• Die Gehälter und Ausbildungsvergütungen werden linear zum 1. Januar 2026 um einen Festbetrag in Höhe von 80 Euro erhöht.

 

• Die Tarifvertragsparteien vereinbaren zudem, dass das monatliche Entgelt in der Gehaltsgruppe A1 Stufe 0 ab dem 1. Mai 2024 auf 1856 Euro pro Monat und ab dem 1. Januar 2025 auf 1976 Euro pro Monat angehoben wird. Die              Erhöhung gem. Ziff. 3 ist hierbei bereits berücksichtigt.

 

Den aktuellen Tarifvertrag finden Sie hier.

 

 

 

 

 

 

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