Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Konflikte mit GG

Kreative und redaktionelle Leistungen brauchen Freiräume: Nach einer am Dienstag vergangener Woche getroffenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sind Firmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Der MVFP und BDZV halten vor diesem Hintergrund nichts von „Stechuhr-Journalismus“.

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