Redaktionen müssen Interessenkonflikte offenlegen

Redaktionen müssen Interessenkonflikte ihrer Mitarbeiter bei der Berichterstattung vermeiden oder diese offenlegen. Das hat das Plenum des Deutschen Presserats, das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse, beschlossen. Die Ziffer 6 im Pressekodex wurde entsprechend aktualisiert.

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