Am 30. Dezember 2025 tritt die EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie entwaldungsfrei und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden. Infos dazu gibt es im BDZV/BVDA-Webinar.