Die Presse liefert mit geprüften Informationen die Grundlage für freie Meinungsbildung. Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) darf Pressevielfalt nicht durch überbordende bürokratische Anforderungen behindern. BDZV und MVFP fordern EU-Parlament und Rat auf, fertige Druckerzeugnisse von der Regelung auszunehmen.