Google Shopping: BDZV und VDZ begrüßen Urteil / Branchennachrichten des BDZV / Von Das EuG bestätigte in Luxemburg eine wegweisende Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017, wonach der Suchmaschinenkonzern Google seine Marktmacht gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten missbraucht.