Google Shopping: BDZV und VDZ begrüßen Urteil

Das EuG bestätigte in Luxemburg eine wegweisende Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017, wonach der Suchmaschinenkonzern Google seine Marktmacht gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten missbraucht.

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