Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) nimmt das heutige Urteil des Landgerichts (LG) Stuttgart mit Verwunderung zur Kenntnis. Danach will das LG im Hauptsacheverfahren zur Frage der Presseähnlichkeit der Newszone-App aus dem April 2022 keine Presseähnlichkeit der App mehr sehen.