Das OLG München hat das Stadtportal muenchen.de wegen Verstoßes gegen die Staatsfreiheit der Presse erneut für unzulässig erklärt. VBZV und BDZV werten das Urteil als wichtigen Sieg für die Pressefreiheit: Kommunen müssen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit klare Grenzen einhalten, um die Unabhängigkeit journalistischer Medien zu schützen.