Presseausweis 2025 Jetzt hier beantragen
Vorteile eines Presseausweises
Der Presseausweis dient hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten als Nachweis ihrer journalistischen Tätigkeit und bietet ihnen u.a. eine Vielzahl folgender Vorteile:
Informationen von Behörden:
Mit dem Presseausweis können Journalistinnen und Journalisten gegenüber Behörden nachweisen, dass sie hauptberuflich als Journalist/in tätig sind und sich akkreditieren.
Zutritt zu gesperrten Bereichen:
Der Presseausweis erleichtert Journalistinnen und Journalisten den Zutritt und die Akkreditierung zu Bereichen, die für Publikum gesperrt sind.
Akkreditierung für Messen/Unternehmen:
Viele Messegesellschaften verlangen den Presseausweis für die Vergabe von Akkreditierungen. Den Veranstaltern der Messe wird garantiert, dass es sich um hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten handelt.
Grundsätze zur Ausgabe von Presseausweisen
Es gilt folgende Richtlinie für die Ausgabe:
Die ausstellungsberechtigten Verbände legen an die Ausgabe von Presseausweisen einen strengen Maßstab an. Die Ausweise dürfen nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten ausgegeben werden, die eine verantwortliche, im öffentlichen Interesse liegende journalistische Tätigkeit ausüben. An Personen, die diese Tätigkeit nur gelegentlich ausüben, wird ein Presseausweis nicht erteilt. Hauptberuflich tätig sind nur solche Journalistinnen und Journalisten, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus journalistischer Tätigkeit erzielen. Grundsätzlich keinen Presseausweis erhalten demnach Personen, die nur nebenberuflich, gelegentlich oder unentgeltlich journalistisch arbeiten.
Personen, die die Voraussetzungen für die Erteilung des einheitlichen Presseausweises nicht erfüllen oder deren publizistische Tätigkeit laufend oder sonst schwerwiegend gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, die dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland dienen, erhalten keinen Presseausweis.
Sofern die Voraussetzungen für eine Erteilung des einheitlichen Presseausweises nicht mehr vorliegen, soll der einheitliche Presseausweis durch den ausstellenden Verband wieder entzogen werden. Daneben kann der ausstellende Verband den Presseausweis aus wichtigem Grund, z.B. bei Weitergabe an andere nicht berechtigte Personen, entziehen.
Presseausweis-Antrag
Sie sind als angestellte/r oder freie/r Journalist/in tätig für Zeitungen, Zeitschriften in Print und Online, Nachrichtenagenturen und Pressedienste, Hörfunk und Fernsehen sowie On- und Offline-Medien und erfüllen die Richtlinie zur Vergabe von Presseausweisen:
Dann setzen Sie sich bitte wegen der besonderen Anforderungen an den Nachweis der Tätigkeit vor der Antragstellung mit dem DZV.NRW in Verbindung.
Die erforderlichen Nachweise können Sie uns mit dem Antragsformular sowie einem Lichtbild einreichen.
Folgeantrag
Das Antragsformular ist jährlich als Folgeantrag einzureichen.
Sollte sich etwas an Ihrer Tätigkeit geändert haben, setzen Sie sich bitte vor der Antragstellung mit dem DZV.NRW in Verbindung und beachten die Anforderungen zur Vergabe von Presseausweisen.
Hinweis: Sie können jederzeit das vorhandene Foto durch ein aktuelles Bild ersetzen. Senden Sie uns einfach das Foto im jpg-Format zu.
Verlust
Im Falle des Verlustes eines Presseausweises bitten wir, dies schriftlich (E-Mail) mitzuteilen. Es kann dann gegen eine Gebühr ein neuer Ausweis ausgestellt werden.
Ansprechpartnerin:
Silke Kahnke
tel 0211-788 19 90 | fax 0211-788 19 92 | mail kahnke(at)dzvnrw.de