rbb24: Gericht verbietet presseähnliche Inhalte

Der öffentlich-rechtliche Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) darf presseähnlich gestaltete Inhalte in seinem Telemedienangebot rbb24.de nicht mehr anbieten. So lautet die am 15. Dezember rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Landgerichts Potsdam (LG).

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